Dr. Horst Lenz, Präsident der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
Dafür ist es wichtig, dass Sie alle an Sie gerichteten Anfragen von Auftraggebern vor Ablauf der Angebotsfrist zur Prüfung an uns weiterleiten. Die Kammer wird die Unterlagen mit juristischer Unterstützung untersuchen und ggf. korrigierend eingreifen. Den Anbietern sollen somit faire Wettbewerbsbedingungen vorgelegt werden, auf deren Grundlage dann entsprechende Angebote nach HOAI abgegeben werden können.
Auch die Auftraggeber und öffentlichen Vergabestellen werden die Möglichkeit haben, eine geplante Ausschreibung im Entwurfsstadium bei der HVI einzureichen. Dort wird das Verfahren auf Rechtmäßigkeit und Richtigkeit geprüft. Die Auftraggeber erhalten daraufhin Hinweise, an welchen Stellen sie ihr Vergabeverfahren noch verbessern und wie sie zweifelhafte oder fehlerhafte Anfrage-Verfahren vermeiden können. Dies ist notwendig geworden, weil aktuell immer mehr Vergabeverfahren an Ingenieurinnen und Ingenieure herangetragen werden, die nicht ausreichende Informationen und Parameter enthalten, um ein rechtssicheres und HOAI-konformes Angebot zu erstellen.
Eine objektive und unabhängige Bewertung durch die Ingenieurkammer würde Differenzen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer von vornherein vermeiden. Langfristig soll durch die Einrichtung der HVI die Qualität der Anfragen für Auftraggeber und Auftragnehmer verbessert werden.
Neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle, werden in die Aufgabenerfüllung der HVI insbesondere die Rechtsexpertin Dr. Dr. Stefanie Theis und der HOAI-Sachverständige Dipl.-Ing. Ulrich Welter einbezogen.
Für ein weiterführendes Informationsangebot zur Arbeit der HVI geben die Mitarbeiter der Geschäftsstelle gerne Auskunft.
Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz erhält aufgrund des Angebots „Kammer unterstützt Mitglieder bei Honorar-Anfragen“ in der Mai-Ausgabe 2017 zunehmend auch Beschwerden über mangelhafte Ausschreibungsverfahren. Oft sind Vergabeverfahren für Ingenieurbüros mit großem administrativen Aufwand verbunden. Nicht selten kommt es zu Fehlern und einem frühzeitigen Ausscheiden, noch bevor man in die eigentlichen Verhandlungen einsteigen kann.
Besonders im Hinblick auf die die öffentlichen Auftragsvergabeverfahren sowie die rechtlichen Entwicklungen bei der Unterschwellenvergabe ist ein zusätzliches Engagement der Kammer wichtig und absolut notwendig.
Daher hat der Vorstand der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz in seiner Sitzung am 20. Juli 2017 die Gründung einer Honorar- und Vergabe-Informationsstelle (HVI) beschlossen.
Durch die HVI will die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz einen Beitrag dazu leisten, Unklarheiten bei der Honorarermittlung zu beseitigen. Außerdem soll die Qualität von Ausschreibungs- und Vergabeverfahren, insbesondere im Unterschwellenbereich, angehoben werden. Denn: Auch die Auftraggeber sind in ihren Honoraranfragen nicht fehlerfrei und fordern Auftragnehmer beispielsweise auf, bestimmte Honorarsätze zu unterschreiten. Dies sind keine Einzelfälle und motivieren die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz, sich noch intensiver für die Einhaltung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) einzusetzen.
Die HVI soll insbesondere Ihnen als Mitglied der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz nutzen. Senden Sie ALLE an Sie gerichteten Anfragen an die HVI (per Mail an hvi@ing-rlp.de ). Nur so können wir Informationen über laufende Anfragen gewinnen und uns einen Überblick in Rheinland-Pfalz verschaffen. Ihr Vorteil: Sie erhalten konkrete Informationen darüber, wie hoch ein HOAI-konformes Angebot ausfallen müsste.
Ihre Angaben und
Einschätzungen werden von uns selbstverständlich vertraulich behandelt.
Bitte senden Sie uns die zu prüfenden Dokumente möglichst zeitnah und vor allem vor Ablauf der Angebotsfrist per E-Mail an hvi@ing-rlp.de .
Wir weisen im Zusammenhang mit Anfragen zur HOAI
ausdrücklich darauf hin, dass Unterlagen, die zum Zwecke der Bearbeitung
einer entsprechenden Anfrage an uns gesendet werden, keine - über die
des Antragstellers hinausgehenden - personenbezogenen Daten enthalten
dürfen, es sei denn, die betreffende Person hat in die Weiterleitung und
Verarbeitung ihrer Daten ausdrücklich und nachweisbar eingewilligt.
Eine entsprechende Einwilligung wäre in diesem Fall beizufügen.
Für Rückfragen stehen wir gerne auch telefonisch unter
06131-95986-0 zur Verfügung. Beachten Sie, dass die personenbezogenen
Daten für die Dauer der Bearbeitung gespeichert werden. Weitere
Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Postanschrift:
Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
Honorar- und Vergabe-Informationsstelle
Rheinstraße 4 A
55116 Mainz